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Bunte Umschläge

ELTERNZEIT-ANTRAG

Diese Punkte sind bei einem gut durchdachten Elternzeitantrag zu beachten:

Wann muss die Elternzeit bei der Arbeitgeberin angemeldet werden?

  • Beginn der Elternzeit vor dem 3. Geburtstag: 7 Wochen vorher

  • Beginn der Elternzeit nach dem 3. Geburtstag: 13 Wochen vorher

  • Zeitpunkt der Anmeldung für Schwangere: Spätestens eine Woche nach der Geburt

Diese Voraussetzungen müssen beim Elternzeitantrag erfüllt sein:

 

1. Ankündigung einer geplanten Teilzeit zusammen mit dem Elternzeitantrag

Wenn eine Teilzeit in Elternzeit nicht zeitlich mit dem Elternzeitantrag ankündigt wird, darf die Arbeitgeberin davon ausgehen, dass die Arbeitnehmenden während der Elternzeit nicht wiederkommen. Dann muss sie die Stelle auch nicht für eine Teilzeit freihalten, sondern darf eine Vertretung einstellen. Die Einstellung einer Vertretung ist ein dringender betrieblicher Grund, mit der der Teilzeitantrag abgelehnt werden darf.

2. Richtige Form

Die Elternzeit kann ganz einfach bei der Arbeitgeberin vor dem gewünschten Beginn in Textform angemeldet werden. In Textform bedeutet, dass die Anmeldung der Elternzeit beispielsweise auch mit einem Brief ohne Unterschrift oder per E-Mail möglich ist. Es ist sinnvoll, sich die Anmeldung der Elternzeit schriftlich bestätigen zu lassen. Dazu ist die Arbeitgeberin verpflichtet. Die Bestätigung sollte enthalten, von wann bis wann Sie Elternzeit nehmen wollen und wann Sie die Elternzeit angemeldet haben.

3. Nicht weniger als zwei Jahre

Es ist sinnvoll nicht weniger als zwei Jahre Elternzeit zu beantrage, außer Sie sind sich sicher, dass Sie vor dem zweiten Geburtstag Ihres Kindes in Vollzeit arbeiten möchten. Für die ersten beiden Lebensjahre des Kindes müssen Sie sich verbindlich festlegen. Wenn Sie nur ein Jahr beantragen, versichern Sie Ihrer Arbeitgeberin damit gleichzeitig, dass Sie im zweiten Jahr auf jeden Fall wieder in Vollzeit zur Verfügung steht. Die Arbeitgeberin hat dann die Entscheidungsfreiheit die  Elternzeit nicht zu verlängern, egal ob Sie einen Kita-Platz haben oder nicht. Mit einer Teilzeit in Elternzeit können Sie aber bis zu 32 Stunden während der Elternzeit arbeiten.​

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