
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Rechtsanwältin für Fälle sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.
Vertrauen. Verständnis. Verteidigung Ihrer Rechte.
Ich weiß aus eigener Erfahrung, wie verletzend und lähmend sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz sein kann. Genau deshalb setze ich mich heute als Rechtsanwältin mit voller Überzeugung dafür ein, dass Betroffene Gerechtigkeit erfahren - und ihre Stimme gehört wird.

„Franziska Saxler gibt nicht nur Betroffenen eine Stimme – sie schafft ein tiefes Verständnis dafür, wie subtil und zugleich zerstörerisch sexuelle Belästigung im Arbeitskontext wirken kann.
Als Rechtsanwältin sehe ich täglich, wie schwierig es für viele ist, sich überhaupt zur Wehr zu setzen.
Umso wichtiger ist es, dass dieses Buch existiert – als Wegweiser, als Mutmacher, als Aufklärung.
Ich bin stolz, Teil dieses Projekts zu sein – und dankbar, gemeinsam mit meiner Freundin Annelie Runge für einen echten Wandel in der Arbeitswelt kämpfen zu dürfen.“
Jessica Mathieu


Was ist sexuelle Belästigung?
Jedes sexualisierte Verhalten, das von der betroffenen Person nicht erwünscht ist.
Dazu zählen nicht nur verbale und physische Belästigungen, wie sexualisierte Sprüche oder unerwünschte Berührungen, sondern auch non-verbale Formen wie anzügliche Blicke oder das Zeigen pornografischer Bilder.
Beweise sichern
Viele haben Angst, die Situation falsch einzuschätzen oder durch eine Beschwerde Nachteile zu erfahren.
Suchen Sie sich eine Person Ihres Vertrauens und erzählen Sie von den Belästigungen. Schreiben Sie ein Tagebuch, in dem Sie unangenehme Situationen und Daten festhalten.
Überlebensmodus
Obwohl die Belästigungen fast durchweg als erniedrigend, bedrohlich oder psychisch belastend wahrgenommen werden, unternehmen viele Beschäftigte nichts dagegen.
Der Gang zum Vorgesetzten bleibt ebenfalls oft aus – auch deshalb, weil die Betroffenen nicht wissen, wie der/die eigene Arbeitgeber:in mit einer Beschwerde umgehen würde.
Beschwerderecht nach § 13 AGG
Alle Beschäftigten haben das Recht, im Betrieb bei der zuständigen Stelle Beschwerde einzulegen, wenn sie das Gefühl haben, nach dem AGG benachteiligt worden zu sein.
Je früher die sexuelle
Belästigung gemeldet wird, desto besser.
Beschäftigten, die eine Beschwerde
eingelegt haben, dürfen daraus keine Nachteile entstehen. Abmahnungen oder Kündigungen
wegen einer Beschwerde sind also verboten (§ 16 Abs. 1 AGG)
Macht am Arbeitsplatz
Sexuelle Belästigung hat in erster Linie nichts mit Kontaktanbahnung
oder Sexualität zu tun. Sie
hat auch nichts mit der subjektiven Attraktivität einer belästigten Person zu tun. Im Arbeitskontext steht sie in der Regel im Zusammenhang
mit Machtausübung und Hierarchien.
Hierarchische Arbeitsbeziehungen werden ausgenutzt, um sexuell zu belästigen und die eigene Macht zu demonstrieren oder oft auch als Mittel eingesetzt um zum Beispiel Konkurrenz ausgeschal-
tet oder die Autorität einer vorgesetzten Person zu untergraben.
Hilfe und Beratung
Es kann viel Energie kosten, gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz vorzugehen.
Aber: Sexuelle Belästigung zu erdulden und sich nicht zu weh-
ren, kann langfristig noch höhere gesundheitliche und berufliche Kosten nach sich ziehen.


